Für Ihre Sicherheit
Als Vertragspartner der GTÜ führen wir an unserer Prüfstelle in Stuttgart-Hedelfingen und bei diversen Werkstätten in der Region Untersuchungen durch.
Die GTÜ ist eine staatlich anerkannte Prüforganisation, welche befugt ist, diese Untersuchungen durchzuführen.
Ihre Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Rohde
Fon 0711 – 932 332 0
Fax 0711 – 932 332 33
Mobil 0172 - 74 88 208
B.Eng. Oliver Skravan
Fon 0711 - 932 332 0
Fax 0711 - 932 332 33
Mobil 0160 - 996 79 811
B.Eng. Tobias Häberlein
Fon 0711 - 932 332 0
Fax 0711 - 932 332 33
Mobil 0152 - 288 122 61
B.Sc. Elif Karadag
Fon 0711 – 932 332 0
Fax 0711 – 932 332 33
Mobil 01520 - 33 64 953
B.Eng. Stefan Schäufele
Fon 0711 - 932 332 0
Fax 0711 - 932 332 33
Mobil 0173 - 171 70 08
Hauptuntersuchungen (§29 StVZO)
Die Hauptuntersuchung ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile (insbesondere sicherheitsrelevante Bauteil) sowie eine Überprüfung des Fahrzeuges auf Vorschriftsmässigkeit gemäß StVZO. Sie beinhaltet die Verkehrssicherheit, nicht jedoch die Betriebssicherheit.
Die erfolgte Hauptuntersuchung wird durch eine Prüfbescheinigung, einen Stempel im Fahrzeugschein und eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen. Der Untersuchungsintervall beträgt im Normalfall (z. B. Pkw) 24 Monaten.
Abgasuntersuchungen (§47a StVZO)
Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Hierbei werden die Abgaswerte des Fahrzeuges untersucht und geprüft, ob diese die entsprechenden Überwachungsgrenzen einhalten.
Abnahme von Ein- und Anbaumaßnahmen, Änderungsabnahmen (§19(3) StVZO)
Bei Veränderungen am Fahrzeug durch Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure das veränderte Fahrzeug und dokumentieren diese Veränderung. Eine Änderungsabnahme ist z.Bsp. bei der Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, dem Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B Tieferlegung) erforderlich.
Oldtimerbegutachtungen (§23 StVZO)
Neben der gewöhnlichen Hauptuntersuchung beinhaltet die sachverständige Begutachtung die Überprüfung des Pflege-/Erhaltungszustandes des Gesamtfahrzeuges und der Originalität seiner Hauptgruppen.
Einzelabnahmen (§19(2) in Verbindung mit §21 StVZO)
Einzelabnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach einer technischen Änderung. Dies kann bei Tuningmaßnahmen erforderlich sein.
Vollgutachten (§21 StVZO)
Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ohne EG-BE oder ABE. Dies kann auf Importfahrzeuge zutreffen.
... und weitere Untersuchungen.
Prüfstelle in Stuttgart
Pauly & Partner GbR
Ingenieurbüro für das Kraftfahrzeugwesen
Am Westkai 45A
70329 Stuttgart-Hedelfingen
Tel.: +49 711 932 332 0
Mail: info@paulyundpartner.de
Zur Terminvereinbarung in Stuttgart setzen Sie sich bitte telefonisch unter 0711 932 332 0 mit unserem Sekretariat vor Ort in Verbindung.