Deutsches Büro Grüne Karte

KFZ Schäden mit Ausländern abwickeln lassen

Das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) ist die für Deutschland zuständige Einrichtung zur Abwicklung von Autohaftpflichtfällen im Rahmen des internationalen Grüne Karte Systems.

Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G 
10117 Berlin 

Fon 030 - 2020 5757
Fax 030 - 2020 6757

http://www.gruene-karte.de

Wenn Sie im Inland mit einem Unfallgegner einen Unfall gehabt haben, dessen Wagen im Ausland versichert ist, müssen Sie sich nicht mühevoll mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Sie können stattdessen Ihre Schäden direkt beim „Deutschen Büro Grüne Karte“ geltend machen und zwar unter der oben genannten Adresse.

Geben Sie bei Ihrer Schadenmeldung folgende Daten unbedingt an:

 

Namen und Anschrift des Schädiger

Amtl. Kennzeichen, Marke und Typ seines Wagens

Namen und Anschrift seiner Autoversicherung

(Fotokopie der grünen bzw. rosaroten Karten vorlegen)

Unfalltag, Unfallort

Unfallskizze

 

Das Büro überträgt dann die Regulierung Ihres Schadens einem deutschen Versicherer, der die Sache dann in Vertretung für den ausländischen Versicherer erledigt.


Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte Folgendes:

Stellen Sie nach dem Unfall unbedingt die grüne Versicherungskarte des Unfallgegners im Original sicher.
Diese müssen Sie bei der regulierenden deutschen Versicherung einreichen, damit auch diese ohne Rücksprache mit dem ausländischen Versicherer zahlen kann.
Liegt diese Karte nicht vor, muß der ausländische Versicherer erst seine Genehmigung erteilen, bevor die deutsche Versicherung auszahlt. Die Erteilung einer solchen Genehmigung kann sich unter Umständen über Monate hinausziehen.
 
Wenn die deutsche Versicherung nicht zahlt, dürfen Sie eine Klage nicht gegen diese Versicherung richten, verklagt werden muß dann das „Deutsche Büro Grüne Karte“, vertreten durch den Vorstand Rolf-Peter Hoenen, Dieter Gerd Heumann und Dr. Friedrich-Wilhelm Caspers.